ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Artikel 1 – Inhalt und Anwendungsbereich

Jede Bestellung von Produkten setzt die vorbehaltlose Annahme und uneingeschränkte Einhaltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Käufer voraus. Diese haben Vorrang vor allen anderen Dokumenten des Käufers, insbesondere vor etwaigen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Lieferanten vereinbart wurde. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe von Produkten des Lieferanten, es sei denn, vor der Bestellung wurde zwischen den Parteien eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen. Folglich setzt die Bestellung durch den Kunden dessen vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus, sofern nicht schriftlich abweichende Bedingungen mit dem Lieferanten vereinbart werden. Alle anderen Dokumente als diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen, einschließlich Kataloge, Broschüren, Werbung und Mitteilungen, dienen lediglich Informationszwecken und sind nicht vertraglich bindend. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden jedem Käufer auf Anfrage zur Verfügung gestellt, damit er eine Bestellung beim Lieferanten aufgeben kann, sowie jedem Händler vor Abschluss eines Gesamtvertrags gemäß Artikel L.441-3 des französischen Handelsgesetzbuchs innerhalb der gesetzlichen Fristen. Der Lieferant kann zudem kategorienspezifische Allgemeine Geschäftsbedingungen festlegen, die je nach Kundentyp und anhand objektiver Kriterien von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Betreiber, die diese Kriterien erfüllen, unterliegen dann den kategorienspezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis zum 31. Dezember 2027

Artikel 2 – Geistiges Eigentum

Sämtliche technischen Dokumente, Produkte und Fotografien, die unseren Kunden zur Verfügung gestellt werden, bleiben ausschließliches Eigentum von SAS Montjean Wines & Sharing – MWS, dem alleinigen Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an diesen Dokumenten, und sind auf Verlangen zurückzugeben. Unsere Kunden verpflichten sich, diese Dokumente nicht in einer Weise zu verwenden, die die gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte des Lieferanten verletzen könnte, und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

Artikel 3 – Anordnungen

3.1 Definition

Eine Bestellung ist jede Anfrage (per E-Mail oder Telefon) nach unseren in den Preislisten aufgeführten Produkten, die vom Lieferanten angenommen und von uns entgegengenommen wird, sowie die Zahlung der gegebenenfalls im Bestellformular festgelegten Anzahlung. Ein bestimmter Betrag (5000) muss schriftlich bestätigt und vom Kunden unterzeichnet werden. Nach Eingang der Bestätigung ist die Bestellung unwiderruflich.

3.2 Modifikation

Bestellungen beim Lieferanten sind für den Kunden verbindlich, es sei denn, der Lieferant erteilt eine schriftliche Bestätigung. Änderungswünsche bezüglich Zusammensetzung oder Menge einer Kundenbestellung werden vom Lieferanten nur berücksichtigt, wenn sie schriftlich erfolgen und spätestens 5 Tage vor dem geplanten Liefertermin der ursprünglichen Bestellung beim Lieferanten eingehen. Verspätet eingegangene Änderungswünsche werden vom Lieferanten als neue Bestellung behandelt.

Artikel 4 – Lieferungen

4.1 Zeitlimit

Die Lieferzeit beträgt maximal 10 Werktage ab Eingang des Bestellformulars und der erforderlichen Anzahlung. Diese Lieferzeitangabe dient lediglich der Information und kann je nach Verfügbarkeit des Transportunternehmens und Reihenfolge des Bestelleingangs variieren. Der Lieferant ist bestrebt, die bei Auftragsannahme angegebene Lieferzeit gemäß branchenüblicher Logistikvorlaufzeiten einzuhalten und Bestellungen fristgerecht zu erfüllen, außer im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse wie Streiks, Frost, Feuer, Stürme, Überschwemmungen, Epidemien oder Lieferengpässe (diese Aufzählung ist nicht abschließend). Lieferverzögerungen berechtigen nicht zu Strafen oder Entschädigungszahlungen.

4.2 Beschluss

Im Falle einer Verzögerung von mehr als 15 Werktagen, sofern diese Verzögerung nicht auf höhere Gewalt oder ein Verschulden des Käufers zurückzuführen ist, kann der Käufer die Stornierung des Kaufvertrags verlangen und erhält dann die von ihm an den Lieferanten geleistete Anzahlung zurück.

4.3 Eigentumsübergang und Risiken

Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden. Daher haftet der Kunde für jeglichen Verlust oder Schaden an den Produkten während des Transports. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer über, unabhängig vom Lieferdatum.

4.4 Transport

Im Falle von Beschädigung oder Verlust gelieferter Waren ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Beanstandungen beim Transportunternehmen vorzunehmen. Produkte, für die nicht innerhalb von 48 Stunden nach Übernahme durch das Transportunternehmen gemäß Artikel L. 133-3 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) per Einschreiben mit Rückschein Beanstandungen vorgenommen wurden und deren Kopie gleichzeitig an den Lieferanten (Lieferschein) zu senden ist, gelten als vom Kunden angenommen.

4.5 Empfang

Unbeschadet der oben beschriebenen Schritte, die der Kunde gegenüber dem Transportunternehmen unternehmen muss, werden Ansprüche jeglicher Art in Bezug auf die gelieferten Produkte vom Lieferanten im Falle offensichtlicher Mängel oder fehlender Artikel nur dann akzeptiert, wenn sie innerhalb der oben genannten 48-Stunden-Frist schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail, geltend gemacht werden. Der Käufer ist verpflichtet, alle relevanten Unterlagen zum Vorliegen der Mängel oder fehlenden Artikel vorzulegen. Eine Rücksendung der Ware durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten, insbesondere per Fax oder E-Mail, zulässig. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Lieferant nur, wenn ein offensichtlicher Mangel oder fehlende Artikel tatsächlich vom Lieferanten oder seinem Vertreter bestätigt wird. Nur das vom Lieferanten beauftragte Transportunternehmen ist zur Rücksendung der betreffenden Produkte berechtigt. Wird bei der Prüfung ein offensichtlicher Mangel oder eine Fehlmenge vom Lieferanten oder seinem Vertreter bestätigt, kann der Kunde lediglich verlangen, dass der Lieferant die mangelhaften Artikel ersetzt und/oder die fehlenden Artikel auf Kosten des Lieferanten liefert. Dem Lieferanten steht in diesem Fall keine Entschädigung oder Stornierung der Bestellung zu. Die vorbehaltlose Annahme der bestellten Produkte durch den Kunden deckt etwaige offensichtliche Mängel und/oder Fehlmengen ab. Jegliche Vorbehalte müssen gemäß den oben genannten Bedingungen bestätigt werden. Eine Reklamation des Käufers gemäß den in diesem Artikel beschriebenen Bedingungen und Verfahren befreit den Kunden nicht von der Zahlung für die betreffenden Waren. Der Lieferant haftet unter keinen Umständen für Vorkommnisse während des Transports, einschließlich Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl, selbst wenn er den Transporteur ausgewählt hat.

4.6 Aussetzung der Lieferungen

Im Falle der Nichtzahlung einer Rechnung bis zum Fälligkeitstermin, nachdem eine formelle Mahnung 48 Stunden lang unbeachtet geblieben ist, behält sich der Lieferant das Recht vor, alle aktuellen und/oder zukünftigen Lieferungen auszusetzen.

4.7 Lieferung vorbehaltlich Barzahlung

Alle vom Lieferanten zu erfüllenden Aufträge stehen unter der Bedingung, dass der Kunde ausreichende finanzielle Sicherheiten leistet und die fälligen Beträge fristgerecht und gesetzeskonform entrichtet. Sollte der Lieferant zum Zeitpunkt des Auftrags oder später ernsthafte oder konkrete Gründe haben, Zahlungsschwierigkeiten seitens des Kunden zu befürchten, oder sollte der Kunde nicht mehr dieselben Sicherheiten wie bei Auftragsannahme leisten, kann der Lieferant die Annahme des Auftrags oder dessen weitere Ausführung von Vorauszahlung oder der Stellung von Sicherheiten durch den Kunden abhängig machen. Der Lieferant behält sich außerdem das Recht vor, sowohl vor als auch während der Ausführung eines Auftrags vom Kunden die Vorlage seiner Buchhaltungsunterlagen, einschließlich Gewinn- und Verlustrechnungen (auch Prognosen), zu verlangen, um die Zahlungsfähigkeit des Kunden zu prüfen. Verweigert der Kunde die Zahlung ohne ausreichende Sicherheit, kann der Lieferant die Ausführung des/der bestellten Artikel(s) und die Lieferung der betreffenden Waren ablehnen, ohne dass der Kunde sich auf eine ungerechtfertigte Ablehnung berufen oder Schadensersatz fordern kann.

Artikel 5 – Preise und Preisänderungen

Die aktuellen Preise werden jährlich festgelegt und den Kunden vor dem 1. Januar mitgeteilt. Sollten die Kosten für Rohstoffe und Energie seit Jahresbeginn (1. Januar) um mehr als 10 % gestiegen sein, erfolgt automatisch eine Preisanpassung, die den Kunden ebenfalls mitgeteilt wird. Unsere Preise verstehen sich netto, ohne Rabatt, und sind gemäß den nachfolgenden Bedingungen zahlbar. Sofern nichts anderes vereinbart ist, berechtigen Lieferverzögerungen von weniger als 15 Werktagen weder zur Stornierung noch zur Änderung des Vertrags. Sie begründen auch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Vertragsstrafen in den Geschäftsdokumenten unserer Kunden sind gegenüber dem Lieferanten nicht durchsetzbar. Die in einer Bestellung angegebenen Lieferzeiten werden vom Lieferanten nur unter folgenden Bedingungen akzeptiert und sind für ihn verbindlich: Einhaltung der Zahlungsbedingungen und Zahlung der Anzahlungen durch den Kunden, rechtzeitige Bereitstellung der technischen Spezifikationen, keine Verzögerungen bei Studien oder Vorbereitungsarbeiten und keine Fälle höherer Gewalt, sozialer, politischer, wirtschaftlicher oder technischer Ereignisse, die den Betrieb unserer Werke oder deren Versorgung mit Komponenten, Energie oder Rohstoffen beeinträchtigen.

Artikel 6 – Zahlung

6.1 Zahlungsdatum

Mit Ausnahme von Bestellungen über die Website ist der Preis innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung (Unterschrift des Lieferscheins) in voller Höhe in einer einzigen Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Diese Frist wird auf der dem Käufer zugesandten Rechnung angegeben.

Bei Bestellungen über die Website ist der Preis bei Bestätigung der Bestellung vollständig zu entrichten.

6.2 Nichtzahlung

Für jeden nicht fristgerecht bezahlten Betrag inklusive Mehrwertsteuer fallen vom Kunden zu entrichtende Verzugsgebühren in Höhe von 2 % des Bestellwerts pro Monat des Zahlungsverzugs an. Diese Gebühren werden automatisch fällig und vom Kundenkonto abgebucht. Der Lieferant behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte zur Durchsetzung der Zahlung einzuleiten, wobei für jeden weiteren Tag des Zahlungsverzugs eine tägliche Gebühr erhoben wird. Schließlich behält sich der Lieferant auch das Recht vor, die Lieferung ausstehender Bestellungen auszusetzen oder zu stornieren.

6.3 Einzahlung

Für jede Bestellung, wie oben definiert, kann auf Verlangen des Lieferanten eine Anzahlung von 30 % bis 50 % des Gesamtbetrags erforderlich sein. Der Restbetrag ist auf Anfrage fällig. Außer im Falle höherer Gewalt berechtigt eine Stornierung der Bestellung durch den Käufer nicht zur Rückerstattung dieser Anzahlung.

6.4 Inkassokosten

Bei Zahlungsverzug wird dem Käufer automatisch und ohne vorherige Ankündigung eine pauschale Entschädigungsgebühr von 40 € für die Beitreibungskosten in Rechnung gestellt. Sollten die tatsächlich entstandenen Beitreibungskosten diesen Betrag übersteigen, kann der Lieferant gegen Vorlage entsprechender Belege eine zusätzliche Entschädigung vom Käufer verlangen.

Artikel 7 – Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der Ware verbleibt beim Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden, einschließlich des Hauptbetrags und etwaiger Nebenkosten, auch wenn Zahlungsbedingungen eingeräumt wurden. Jede entgegenstehende Klausel, insbesondere eine in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden enthaltene, ist gemäß Artikel L. 624-16 des französischen Handelsgesetzbuchs nichtig. Durch ausdrückliche Vereinbarung kann der Lieferant seine Rechte aus diesem Eigentumsvorbehalt für alle seine seit zwei (2) Monaten überfälligen Forderungen an allen sich im Besitz des Kunden befindlichen Waren geltend machen. Diese Waren gelten vereinbarungsgemäß als die unbezahlten Waren, und der Lieferant kann sie als Entschädigung für alle unbezahlten Rechnungen zurückfordern oder in Besitz nehmen, unbeschadet seines Rechts, laufende Verkäufe zu kündigen. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Der Käufer darf sie jedoch nicht verpfänden oder das Eigentum daran als Sicherheit übertragen. Im Falle des Weiterverkaufs verpflichtet sich der Käufer, dem Lieferanten den verbleibenden Kaufpreis unverzüglich zu zahlen. Der Lieferant kann bei Nichtzahlung einer Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum nach einfacher Mahnung die Stornierung des Kaufvertrags verlangen. Ebenso kann der Lieferant nach formeller Mahnung einseitig ein Bestandsverzeichnis der beim Kunden befindlichen Produkte erstellen oder erstellen lassen. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dem Lieferanten zu diesem Zweck freien Zugang zu seinen Lagern, Verkaufsräumen oder sonstigen Räumlichkeiten zu gewähren und sicherzustellen, dass die Produktidentifizierung jederzeit möglich ist. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens werden alle offenen Bestellungen automatisch storniert, und der Lieferant behält sich das Recht vor, alle vorhandenen Waren zurückzufordern. Diese Klausel berührt nicht die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regelungen zum Eigentumsübergang. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung gilt der Käufer als Verwahrer und Hüter der Ware. Im Falle der Nichtzahlung und sofern der Käufer nicht die vollständige und fristgerechte Erfüllung des Kaufvertrags verlangt, behält sich der Lieferant das Recht vor, den Kaufvertrag nach vorheriger formeller Mitteilung zu kündigen und die gelieferte Ware zurückzufordern, wobei die Rücksendekosten vom Käufer zu tragen bleiben und die geleisteten Zahlungen vom Lieferanten als Vertragsstrafe einbehalten werden.

Artikel 8 – Gewährleistung gegen offensichtliche und versteckte Mängel

Die Produkte werden mit einer 48-stündigen Gewährleistung ab Lieferdatum geliefert. Diese Gewährleistung deckt die Abweichung der Produkte von der Bestellung sowie alle verdeckten Mängel ab, die auf Material-, Konstruktions- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind und die gelieferten Produkte unbrauchbar machen. Unter diesen Bedingungen ersetzt der Lieferant die Produkte im Rahmen der Gewährleistung. Die Produkte sind vom Kunden bei Lieferung zu prüfen. Jegliche Ansprüche, Vorbehalte oder Streitigkeiten bezüglich fehlender oder offensichtlicher Mängel sind schriftlich auf dem Lieferschein zu vermerken. Im Falle offensichtlicher Mängel werden die mangelhaften Produkte nach Überprüfung der behaupteten Mängel von uns ersetzt. Der Kunde muss alle notwendigen Nachweise zur Untermauerung der festgestellten Mängel erbringen. Der Lieferant behält sich das Recht vor, direkt oder indirekt eine Vor-Ort-Prüfung durchzuführen. Der Kunde muss den Lieferanten innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung der Abweichung schriftlich über alle zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden und nach Erhalt der Produkte entdeckten Mängel informieren. Eine spätere Benachrichtigung nach Ablauf dieser Frist wird nicht berücksichtigt. Der Kunde kann Mängelansprüche nur innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung geltend machen. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass er nach Ablauf dieser Frist die Vertragswidrigkeit der Produkte weder geltend machen noch als Gegenforderung gegen eine Forderungseinziehung des Lieferanten geltend machen kann. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen schließt die Haftung des Lieferanten für versteckte Mängel aus. Mängel und Schäden an gelieferten Produkten, die auf unsachgemäße Lagerung und/oder Handhabung beim Kunden, insbesondere im Falle eines Unfalls, zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Gewährleistung des Lieferanten. Im Rahmen der Gewährleistung gegen versteckte Mängel besteht die einzige Verpflichtung des Lieferanten darin, mangelhafte Ware kostenlos zu ersetzen, ohne dass dem Kunden Schadensersatzansprüche jeglicher Art zustehen. Der Lieferant gewährleistet die Gewährleistung seiner Produkte gegen versteckte Mängel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, den üblichen Gepflogenheiten und der Rechtsprechung sowie unter den folgenden Bedingungen:

-Die Garantie gilt nur für Produkte, die in das rechtmäßige Eigentum des Käufers übergegangen sind;

-es gilt nur für Produkte, die vollständig vom Lieferanten hergestellt werden;

-Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn unsere Produkte unter nicht bestimmungsgemäßen Verwendungs- oder Leistungsbedingungen eingesetzt wurden.

Die Gewährleistung des Lieferanten deckt nur versteckte Mängel ab. Da unsere Kunden professionelle Anwender sind, definieren wir einen versteckten Mangel als einen Herstellungsfehler des Produkts, der es für den vorgesehenen Zweck unbrauchbar macht und der vom Käufer vor der Verwendung nicht hätte erkannt werden können.

Artikel 9 – Höhere Gewalt

Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, die diese vernünftigerweise nicht vorhersehen konnten und die sie nicht zumutbarerweise vermeiden oder überwinden konnten, gelten als höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse, sofern deren Eintritt die Erfüllung der Verpflichtungen vollständig unmöglich macht. Im Einzelnen gelten folgende Ereignisse als höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse, die den Lieferanten von seiner Verpflichtung zur Lieferung innerhalb des ursprünglich vereinbarten Zeitraums befreien: Streiks des gesamten oder eines Teils des Personals des Lieferanten oder seiner üblichen Transportunternehmen, Feuer, Überschwemmung, Krieg, Produktionsausfälle aufgrund unvorhergesehener Störungen, Unfähigkeit zur Rohstoffbeschaffung, Epidemien, Straßensperrungen aufgrund von Tauwetter, Straßenblockaden, Streiks oder Unterbrechungen der Strom- oder Gasversorgung oder Lieferunterbrechungen aus Gründen, die nicht dem Lieferanten zuzurechnen sind, sowie jede andere Ursache für Lieferunterbrechungen, die nicht anderen Lieferanten zuzurechnen ist. In solchen Fällen wird der Lieferant den Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Ereignisses schriftlich, auch per Fax oder E-Mail, benachrichtigen. Der Vertrag zwischen Lieferant und Kunde wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des Ereignisses automatisch und entschädigungslos ausgesetzt. Dauert das Ereignis länger als dreißig (30) Tage ab dem Datum seines Eintritts an, kann der Kaufvertrag zwischen Lieferant und Kunde von der sorgsameren Partei gekündigt werden, ohne dass einer der Parteien ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Die Kündigung wird mit dem Datum der ersten Vorlage des Einschreibens mit Rückschein wirksam, mit dem die Kündigung des Kaufvertrags ausgesprochen wird.

Artikel 10 Streitigkeiten – Gerichtsstand

Der Lieferant wählt seinen Gerichtsstand an seinem Sitz (MONTJEAN). Jegliche Streitigkeiten bezüglich der Anwendung, Auslegung oder Erfüllung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der vom Lieferanten abgeschlossenen Kaufverträge oder der Zahlung des Preises bedürfen einer vorherigen, von den Parteien in gutem Glauben durchgeführten Mediation. Kommt innerhalb von 60 Tagen keine gütliche Einigung zustande, kann die sorgsamste Partei die Angelegenheit vor dem Handelsgericht Angers verhandeln lassen, unabhängig vom Ort der Bestellung, Lieferung oder Zahlung, der Zahlungsart oder auch im Falle einer Drittforderung oder mehrerer Beklagter. Diese Gerichtsstandsklausel gilt allgemein und erstreckt sich auf alle Ansprüche, gleich ob Haupt-, Neben-, Haupt- oder summarische Ansprüche. Im Falle einer Klageerhebung oder sonstiger Maßnahmen zur Beitreibung von Forderungen durch den Lieferanten trägt der säumige Kunde die Kosten der Klageerhebung, Gerichtsgebühren sowie Anwalts- und Gerichtsvollzieherkosten und alle damit verbundenen Kosten sowie die Kosten, die durch die Nichterfüllung der Zahlungs- oder Lieferbedingungen der betreffenden Bestellung durch den Kunden entstehen.

Artikel 11 – Schiedsklausel für internationale Verträge

Alle internationalen Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung der Schiedskammer bei der Straßburger Börse beigelegt, der die Parteien ihre Beitrittserklärung abgeben.

Artikel 12 – Verzicht

Die Tatsache, dass der Lieferant zu einem bestimmten Zeitpunkt keine der hierin enthaltenen Klauseln geltend macht, stellt keinen Verzicht auf das Recht dar, diese Klauseln zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen.

Artikel 13 – Anwendbares Recht

Alle Fragen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen und den von ihnen geregelten Verkäufen, die nicht durch diese vertraglichen Bestimmungen geregelt werden, unterliegen ausschließlich französischem Recht und ergänzend dem Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf.

Artikel 14 – Annahme durch den Käufer

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie die beigefügten Preislisten und Übersichten werden vom Käufer ausdrücklich akzeptiert. Der Käufer erklärt und bestätigt, diese vollständig zur Kenntnis genommen zu haben und verzichtet daher auf das Recht, sich auf widersprüchliche Dokumente, insbesondere seine eigenen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, zu berufen. Die Tatsache, dass der übliche Schriftverkehr zwischen Lieferant und Käufer gegebenenfalls ganz oder teilweise in einer anderen Sprache als Französisch erfolgt, stellt unter keinen Umständen einen Verzicht auf die Anwendung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder einzelner Bestimmungen dar.

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